Förderverein zur Unterstützung der Fußballjugend in Uetersen

Förderung

Förderung von Fußball-Jugendmannschaften in Uetersen:

  • der Förderverein kann auf Antrag Fußball-Jugendmannschaften der Vereine aus Uetersen fördern.
  • die zu fördernden Mannschaften müssen beim HFV gemeldet sein.
  • pro Mannschaft kann maximal eine Fördermaßnahme pro Jahr genehmigt werden.
  • gefördert werden können z.B. Kosten (anteilig) von gemeinsamen Maßnahmen:  z.B.: Startgelder für auswärtige mehrtägige Turniere oder Sportausstattung, dienormalerweise nicht von Vereinen  gestellt wird (z.B. Trainingsanzüge).  Die bewilligten Gelder werden nach Kostenvoranschlag ausgezahlt.
    Eine Rechnungskopie muss später nachgereicht werden.
  • Zuschüsse zu Fahrten/Turnieren für Kinder aus einkommensschwachen Familien können auf Antrag und bei Nachweis der Bedürftigkeit gewährt werden.
    Voraussetzung ist ein Antrag und Bewilligung möglicher Zuschüsse durch Stadt und Kreis.
  • Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht, der Antrag muss vor dem Kauf bzw. der Maßnahme gestellt werden.
    Über jeden Antrag entscheidet der Vorstand gesondert.
  • Die Jahresversammlung des Fördervereins entscheidet jeweils im Herbst auf Antragdes Vorstands, ob Geld
    an die Fußball-Jugendabteilungen der Vereine aus Uetersen ausgeschüttet wird und wenn ja wie viel.
    Die Verteilung erfolgt entsprechend der jeweils beim HFV gemeldeten Mannschaften.
  • Insgesamt muss der Vorstand bei seinen Förderentscheidungen immer die finanzielle Situation des Fördervereins
    berücksichtigen. Dazu gehört auch die Unterstützung des Fördervereins durch die Fußball-Vereine.
    Mitgliedschaften, Beteiligung am Containerverkauf o.ä.)