Förderung von Fußball-Jugendmannschaften in Uetersen:
- der Förderverein kann auf Antrag Fußball-Jugendmannschaften der Vereine aus Uetersen fördern.
- die zu fördernden Mannschaften müssen beim HFV gemeldet sein.
- pro Mannschaft kann maximal eine Fördermaßnahme pro Jahr genehmigt werden.
- gefördert werden können z.B. Kosten (anteilig) von gemeinsamen Maßnahmen: z.B.: Startgelder für auswärtige mehrtägige Turniere oder Sportausstattung, dienormalerweise nicht von Vereinen gestellt wird (z.B. Trainingsanzüge). Die bewilligten Gelder werden nach Kostenvoranschlag ausgezahlt.
Eine Rechnungskopie muss später nachgereicht werden. - Zuschüsse zu Fahrten/Turnieren für Kinder aus einkommensschwachen Familien können auf Antrag und bei Nachweis der Bedürftigkeit gewährt werden.
Voraussetzung ist ein Antrag und Bewilligung möglicher Zuschüsse durch Stadt und Kreis. - Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht, der Antrag muss vor dem Kauf bzw. der Maßnahme gestellt werden.
Über jeden Antrag entscheidet der Vorstand gesondert. - Die Jahresversammlung des Fördervereins entscheidet jeweils im Herbst auf Antragdes Vorstands, ob Geld
an die Fußball-Jugendabteilungen der Vereine aus Uetersen ausgeschüttet wird und wenn ja wie viel.
Die Verteilung erfolgt entsprechend der jeweils beim HFV gemeldeten Mannschaften. - Insgesamt muss der Vorstand bei seinen Förderentscheidungen immer die finanzielle Situation des Fördervereins
berücksichtigen. Dazu gehört auch die Unterstützung des Fördervereins durch die Fußball-Vereine.
Mitgliedschaften, Beteiligung am Containerverkauf o.ä.)